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Verwertung der Mietsicherheit während des Mietverhältnisses
Urteil 07.05.2014, VIII ZR 234/13
§ 551 Abs. 3 BGB, § 157 BGB, § 307 BGB, § 280 Abs. 1, § 551 BGB, § 551 Abs. 1, 3, 4 BGB
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.