Urteil vom 11.12.2019, Az: VIII ZR 234/18 a) Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsbegehren des Vermieters…
Offenlegung von Zwischenschritten bei Berechnung der Betriebskosten
Urteil 02.04.2014, VIII ZR 201/13
§ 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO
Ermittelt der Vermieter die auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers, ist die Abrechnung nicht deshalb aus formellen Gründen wirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offen gelegt hat.