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Wir bieten Ihnen die Zusammenarbeit im Rahmen der Mietverwaltung WEG-Verwaltung, Buchhaltungsservice und technischen Betreuung Ihrer Immobilie an und stehen Ihnen hierzu gern auch für Rückfragen zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich auch auf den entsprechenden Informationsseiten.

WEG-Verwaltung

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage sollte von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Verwalter betreut werden. Insbesondere die Einarbeitung der sich ständig erweiternden Rechtssprechung, so die Neuregulierung des WEG zum 01.07.2007, sind wichtige Entscheidungskriterien für die Wahl eines Verwalters. Die La Casa Hausverwaltung GmbH bietet Ihnen hier ein erfahrenes Team von Mitarbeitern, welche alle im Fachgebiet der Wohnungswirtschaft ausgebildet wurden, über mehrjährige Praxiserfahrungen verfügen und sich ständig weiterbilden.

Als WEG-Verwalter verstehen wir uns nicht nur als Betreuer der Wohnungseigentumsanlage sondern als mögliche Plattform für Diskussionen, Problemlösungen und Hilfestellungen rund um das Wohnungseigentum und dessen Gemeinschaft. Zu den regulären Aufgaben eines WEG-Verwalters gehören die im Wohnungseigentumsgesetz festgeschriebenen Pflichten und Rechte. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Übernahme der gesetzlichen Pflichten eines Verwalters sowie die darüberhinaus weitergehende Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft unter anderem

mit nachfolgenden Leistungen:

  • die Durchführung und Organisation von Eigentümerversammlungen.
  • das Erstellen von Wirtschaftsplänen
  • die Erstellung der Jahresabrechnung der Gemeinschaft und der Einzeleigentümer
  • die Bezahlung der für die Gmeinschaft anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten
  • das Inkasso der Wohngelder Ggf. auch gerichtliche Beitreibung der Forderungen gegenüber der Gemeinschaft
  • die Führung eines Beschlussbuches zur Sammlung der Festlegungen der Eigentümerversammlungen
  • die Erstellung von Instandhaltungsplänen
  • die Überwachung und Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • die Überwachung der Hausordnung der Gemeinschaft
  • die Organisation und Überwachung baulicher Maßnahmen der Eigentümergemeinschaft
  • die Kommunikation mit Behörden und Institutionen

Mietverwaltung

Die Immobilie, eines der höchsten Wirtschaftsgüter, bedarf einer aufmerksamen und vollumfänglichen Betreuung. Zum Einen, um den Ertrag einer Immobilie nachhaltig zu sichern bzw. zu steigern und zum Anderen, um einen Instandhaltungsrückstau oder Ähnliches zu vermeiden.

Auch das rechtzeitige Reagieren auf bestimmte Gegebenheiten, wie zum Beispiel die aktuelle Vermietungssituation in den Neuen Bundesländern oder aber auch die Anpassung der Mietvertragsformulare an neue gesetzliche Rahmenbedingungen, gehört ebenso zu den Aufgaben eines ordentlichen Hausverwalters wie auch die Übernahme der Objektbuchhaltung inklusiv der zu erstellenden Abrechnungen für Mieter und Eigentümer. Damit auch Sie einen Überblick über die Aufgaben eines Hausverwalters bekommen, erhalten Sie nachfolgend einen Auszug aus unserem Leistungskatalog für den Bereich Mietverwaltung:

Kaufmännisches Objektmanagement

  • Überwachung der Mieteingänge sowie Einleitung evtl. erforderlicher rechtlicher Schritte bei Zahlungsverzug nach Abmahnung.
  • Inkasso der eingehenden Mieten und anspruchsberechtigter Leistungen auf ein einzurichtendes vom Verwalter zu führendes offenes Treuhandkonto.
  • Verwaltung und Anlage von Mietkautionen
  • Monatliche Abrechnung der Mieten gegenüber dem Auftraggeber.
  • Führen des Schriftverkehrs mit dem Mieter sowie die Bearbeitung mietrechtlicher Angelegenheiten im Vorfeld und ggf. Einleitung rechtlicher Schritte.
  • Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten nach vorheriger Prüfung.
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmemessdienst sowie für die Abrechnung der Kosten mit den Mietern.
  • Anfertigung von Betriebskostenabrechnungen und Führen der daraus resultierenden Korrespondenz mit dem Mietern bzw. Versorgern.
  • Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen sowie Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbeitrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt.
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Kündigungen, Erklärung von Kündigungen aus wichtigem Grund; z. B. bei mehreren Monaten Zahlungsrückstand.
  • Erstellung einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung bis zum 30.06. des Folgejahres sofern der Verwalter eine Verzögerung nicht zu vertreten hat.
  • Weitergabe von Informationen an den Auftraggeber über wichtige Vorgänge, insbesondere über die Einleitung rechtlicher Schritte.
  • Im Einvernehmen mit dem Auftraggeber die Prüfung des Versicherungsbedarfes, Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für die Liegenschaft.

Technisches Gebäudemanagement

  • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes erforderlichen Maßnahmen einschließlich des Abschlusses oder der Kündigung von Wartungs- Dienstleistungs- und Versorgungsverträgen.
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Mängelanzeigen sowie im Bedarfsfall Beauftragung geeigneter Handwerkerfirmen zur Mängelbeseitigung.
  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes des Verwaltungsobjektes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Auftraggebers)
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Kleinstreparaturmaßnahmen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Weitergabe von Informationen an den Auftraggeber über wichtige Vorgänge, insbesondere über die Einleitung rechtlicher Schritte.
  • Einstellen und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal und dergleichen)
  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände (wie z.B. Heizmaterial, Hilfsgeräte für Hausmeister, etc.)

Sondereigentumsverwaltung

Als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind Sie nicht nur gegenüber dieser verpflichtet sondern Sie haben auch Aufgaben gegenüber Ihrem Mieter wahrzunehmen. Diese Aufgaben beschränken sich nicht nur auf die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und den Mietvertrag. Hier gehört die Organisation des gesamten Mietspektrums dazu.

Der Wasserhahn tropft, der Nachbar ist zu laut, das Wasser zu kalt, die Fenster nicht dicht. Das alles sind neben der reinen Mietenverwaltung Aufgaben, denen wir uns gern stellen und die wir für Sie übernehmen. Im Rahmen einer Sondereigentumsverwaltung bieten wir Ihnen die komplette Bandbreite einer Mietverwaltung bezogen auf Ihr Sonder- oder Teileigentum an.

Buchhaltungsservice

Wir bieten für Hausverwaltungen und Vermieter die Übernahme des Teilbereiches der Buchhaltung und Erstellung der Abrechnungen an. Dieses Outsourcing von Teilbereichen hat für Hausverwalter entscheidende Vorteile. Mittels eines Rechenzentrums haben Sie als Verwalter jederzeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Buchhaltung und können mit der von uns bereitgestellten professionellen Hausverwaltersoftware kostengünstiger Ihre eigenen Daten verwalten und bearbeiten.

Sie haben so die Möglichkeit, sich ausgebildeter Fachkräfte zur Erstellung der Buchhaltung und der Abrechnungen zu bedienen, ohne selbst die Aufwendungen kostenintensiveren Personals aufbringen zu müssen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

Sonstige DienstleistungenNeben den klassischen Aufgaben eines Hausverwalters bieten wir Ihnen eine Vielzahl an weiteren Dienstleistungen rund um die Immobilie:

Hausmeisterdienst

  • Übernahme von Kleinreparaturen
  • Treppenhausreinigung
  • Pflege der Außenanlagen
  • Winterdienst
  • Grundreinigung

Abrechnungsservice

  • Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter
  • WEG-AbrechnungAbrechnung in der Sondereigentumsverwaltung
  • Einnahmen-/ Ausgaben-/ Überschussrechnung

Immobilienvermarktung

  • Verkauf von Immobilien
  • Vermietung von Immobilien
  • Abschluss von Miet- und Kaufverträgen

Kostenbenchmarking

  • Kostenanalyse
  • Kostenvergleich
  • Kostenoptimierung
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