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Abstimmung: Anwesenheit von Rechtsanwalt und Architekten machen Beschluss ungültig

Beschließt eine Eigentümergemeinschaft die Anwesenheit Dritter auf der Versammlung zur Beratung der Eigentümer, rechtfertigt das nicht deren Anwesenheit bei der Abstimmung. Rügen Sie deren Anwesenheit, müssen diese Personen den Saal vor der Abstimmung verlassen. Rügen Sie die Anwesenheit Dritter dagegen nicht, verwirken Sie Ihr Klagerecht, so dass Sie dann keine Anfechtungsklage gegen die gefassten Beschlüsse mehr erheben können. Sofern Sie aber nicht an der Versammlung teilgenommen haben, bleibt Ihnen Ihr Recht zur Beschlussanfechtung wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit erhalten.

AG Wuppertal (Urteil v. 12.08.19, Az. 95b C 18/19)

 

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